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BGH prüft Mietminderung wegen Gefahr von Schimmelbildung

Wirtschaft > Justiz > Verbraucher > BGH prüft Mietminderung wegen Gefahr von Schimmelbildung
Per 24matins.de mit AFP,  veröffentlich am 5 Dezember 2018 um 4h16.
 1 minute

Wirtschaft

Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Bundesgerichtshof in Karlsruhe© dpa/AFP Uli Deck

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute (10.00 Uhr), ob auch bei der Gefahr von Schimmelbildung in einer Wohnung die Miete gesenkt werden muss. Zwei Mieter aus dem schleswig-holsteinischen Glinde verlangen deshalb eine Minderung ihrer Monatsmiete. Das Landgericht Lübeck bejahte eine Mietminderung, weil durch Wärmebrücken an den Außenwänden eine “Gefahr der Schimmelpilzbildung” bestehe. (Az. VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18)

Gegen diese Entscheidung legten die Vermieter Revision ein. Sie machen geltend, dass die bloße Gefahr einer Schimmelbildung grundsätzlich keinen Mangel darstelle, wenn der Grund dafür der beim Bau der Häuser maßgebliche technische Standard sei. Die Wohnungen der Kläger stammen aus den Jahren 1968 und 1971.

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