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BGH bestätigt Geschäftsmodell von Online-Portalen wie wenigermiete.de

Technik > Justiz > Verbraucher > Internet > BGH bestätigt Geschäftsmodell von Online-Portalen wie wenigermiete.de
Per 24matins.de mit AFP,  veröffentlich am 27 November 2019 um 12h47, geändert am 27 November 2019 um 15h33.
 3 minuten
Technik
Hinweisschild am Bundesgerichtshof

Hinweisschild am Bundesgerichtshof© dpa/dpa/picture-alliance Uli Deck

Online-Portale wie wenigermiete.de können weiter in der bisherigen Form die Durchsetzung von Verbraucherrechten anbieten. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch das Geschäftsmodell des Berliner Legal-Tech-Unternehmens, das für Mieter unter anderem geringere Zahlungen aufgrund der Mietpreisbremse einfordert. Die Tätigkeit ist demnach vom Gesetz gedeckt. Mit dem Karlsruher Grundsatzurteil dürften auch die Angebote zahlreicher anderer Legal-Tech-Portale erlaubt bleiben. (Az. VIII ZR 285/18)

Portale wie wenigermiete.de setzen darauf, Standardfälle mithilfe von Softwareprogrammen schnell und einfach zu bearbeiten. Die Palette der Angebote ist weit: Legal-Tech-Unternehmen bieten Hilfe bei Flugausfällen und Bahnverspätungen, bei der Prüfung von Hartz-IV-Beschlüssen oder eben bei der Durchsetzung niedrigerer Mieten. Zahlen müssen Kunden nur bei Erfolg.

Doch die Angebote waren rechtlich umstritten. Fraglich war vor allem, ob die Anbieter als sogenannte Inkassounternehmen Forderungen eintreiben können oder ob es sich bei ihrem Angebot um eine unerlaubte Rechtsberatung handelt. Der Bundesgerichtshof stellte im Fall von wenigermiete.de nun fest, dass das Angebot durch die Inkassobefugnis gedeckt sei.

Der Gesetzgeber habe mit dem im Jahr 2008 in Kraft getretenen Rechtsdienstleistungsgesetz das Ziel “einer grundlegenden, an den Gesichtspunkten der Deregulierung und Liberalisierung ausgerichteten Neugestaltung des Rechts des außergerichtlichen Rechtsdienstleistung verfolgt”. An der Rechtmäßigkeit des Angebots ändert sich nach Auffassung des BGH auch nichts durch das Erfolgshonorar, das Inkassounternehmen im Gegensatz zu Rechtsanwälten vereinbaren können.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass wenigermiete.de für einen Mieter in Berlin die Rückzahlung überhöhter Miete forderte. Das Landgericht Berlin wies die Klage ab, weil das Online-Portal nicht über eine Klagebefugnis verfüge. Der BGH hob dieses Urteil nun auf und verwies den Fall zurück an das Landgericht, das nun über die geltend gemachten Ansprüche entscheiden muss.

Wenigermiete.de-Gründer Daniel Halmer nannte das Urteil einen “Meilenstein für den Verbraucherschutz”. Die Durchsetzung von kleinen und mittleren Ansprüchen über klassische Rechtsanwaltskanzleien sei bisher so teuer gewesen, dass kaum ein Verbraucher seine Rechte eingefordert habe. “Mit unserer Technologie und dem Inkasso-Modell senken wir Kosten so weit, dass es sich endlich lohnt”, zeigte sich Halmer überzeugt.

Nach Ansicht des Digitalverbands Bitkom schließen Legal-Tech-Angebote “die Lücke zwischen Recht haben und Recht bekommen”. Das Urteil sei aber “kein allgemeiner Freifahrtschein” für alle Angebote. Der Verband forderte deshalb die Politik auf, “Legal-Tech-Angeboten grundsätzlich einen Bereich zulässiger Rechtsdienstleistungen zuzuweisen”.

Der Berliner Mieterverein mahnte, Online-Checks seien nicht in allen Fällen sachgerecht. Bei Kündigungen und Mängelbeseitigung sei eine persönliche Beratung notwendig.

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