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Schadenersatzklagen im VW-Dieselskandal auch in anderen EU-Staaten möglich

Auto > Europäische Union > Justiz > Verbraucher > Schadenersatzklagen im VW-Dieselskandal auch in anderen EU-Staaten möglich
Per 24matins.de mit AFP,  veröffentlicht am 9 Juli 2020 um 10:30 Uhr.
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Volkswagen kann im Dieselskandal auch in anderen EU-Staaten verklagt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag vor dem Hintergrund einer Schadenersatzklage in Österreich, dass der Autobauer beim Verkauf von manipulierten Dieselautos in anderen Mitgliedsstaaten auch vor den dortigen Gerichten verklagt werden könne. Das Unternehmen hatte in dem Rechtsstreit geltend gemacht, dass die österreichischen Gerichte keine internationale Zuständigkeit dafür hätten. (Az. C-343/19)

Ein österreichischer Verbraucherschutzverein hatte vor dem Landgericht Klagenfurt gegen Volkswagen geklagt. Der Verein fordert Schadenersatz in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro für mehrere hundert Käufer. Das Landgericht bat den EuGH vor dem Hintergrund der Rechtsposition Volkswagens um eine Auslegung der maßgeblichen EU-Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten.

Grundsätzlich sieht diese Verordnung laut EuGH eine Zuständigkeit der Gerichte des EU-Staats vor, in dem etwa ein beklagtes Unternehmen seinen Sitz hat. In Haftungsfragen kann demnach aber auch ein Gericht an dem Ort zuständig sein, “an dem sich der Schadenserfolg verwirklicht hat”. Im konkreten Fall befindet sich dieser demnach in Österreich, wo die manipulierten Dieselautos gekauft wurden.

Ein Autobauer, der solche Wagen in anderen Staaten verkaufe, könne “vernünftigerweise” erwarten, “dass er vor den Gerichten dieser Staaten verklagt wird”, erklärte der EuGH. Volkswagen hatte im September 2015 zugegeben, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben.

Über die Schadenersatzklagen in Österreich muss jetzt das Landgericht Klagenfurt entscheiden. Ende Mai hatte der Bundesgerichtshof für Deutschland entschieden, dass Volkswagen Käufern manipulierter Dieselautos grundsätzlich Schadenersatz zahlen muss. Allerdings müssen die gefahrenen Kilometer auf die Entschädigung angerechnet werden.

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