EU-Kommission nimmt YouTube, TikTok und Snap Algorithmen ins Visier

Die Europäische Kommission untersucht eingehend die Algorithmen von YouTube, TikTok und Snap. Welche Ergebnisse dabei herauskommen, bleibt abzuwarten.
Druck der Europäischen Kommission auf YouTube, TikTok und Snap
Im Rahmen des Digital Services Act (DSA) fordert die Europäische Kommission (EK) von YouTube, TikTok und Snap detaillierte Auskünfte über die Funktionsweise ihrer Empfehlungsalgorithmen.
Ziel ist es, deren Einfluss auf die Verstärkung systemischer Risiken zu verstehen. Die EK warnte, dass Nichtbeachtung zu formellen Non-Konformitätsverfahren nach DSA führen könnte.
Transparenzgebot zum Schutz der Nutzer
Die EK erklärte, dass diese Maßnahme im Rahmen des DSA stattfindet, der sicherstellt, dass soziale Plattformen „ihre Empfehlungssysteme angemessen auf Risiken prüfen und mindern“.
Als Beispiele für diese Risiken nannte sie die Verbreitung schädlicher Inhalte und die psychische Gesundheit der Nutzer.
Die Europäische Kommission fordert von YouTube, Snapchat und TikTok Informationen über die Einstellungen ihrer Inhaltempfehlungsalgorithmen, insbesondere deren Rolle bei der Verbreitung systemischer Risiken, einschließlich des Schutzes Minderjähriger und der…
— Lisa en direct 🌏 (@ActusPays) October 3, 2024
Risiken durch Empfehlungsalgorithmen
YouTube und Snap sollen Details über die Einstellungen ihrer Algorithmen liefern und erläutern, wie diese die Risiken bei folgenden Themen verstärken:
- Politische Wahlen
- Bürgerlicher Diskurs
- Schutz von Minderjährigen
- Sucht nach sozialen Netzwerken
TikTok vor denselben Anforderungen
Auch TikTok muss der EK berichten, welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Manipulation der App durch „böswillige Akteure“ zu vermeiden. Es muss auch darlegen, wie es dieselben systemischen Risiken mindert, die der Regulator durch „bestimmte Empfehlungssysteme“ als verstärkt ansieht.
Die Plattformen haben bis zum 15. November Zeit, auf diese Anforderungen zu reagieren. Bei Nichtkonformität drohen Strafen für „unrichtige, unvollständige oder irreführende Informationen“. Bei Nichtantwort kann die EK eine „formelle Anforderung“ stellen.
Im Mai hat die EK eine Untersuchung gegen Meta Platforms (ehemals Facebook) eingeleitet. Diese betrifft mögliche DSA-Verstöße im Zusammenhang mit dem Schutz Minderjähriger.