Untersuchung : Jugendschutz bei Online-PC-Spielen mit Kauffunktion unzureichend
Verbraucherschützer haben einen unzureichenden Jugendschutz sowie mangelhafte Informationen zu sogenannten In-Game-Käufen bei Online-Computerspielen beklagt. Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz untersuchte dazu Kundenservice und Verbraucherinformationen von 14 beliebten Games, bei denen die Spieler echtes Geld für Spielwährung oder für zusätzliche Digitalinhalte ausgeben können. Das Fazit: Besonders für Eltern sei die Suche nach Informationen, ob ein Spiel solche Käufe enthalte oder für den Nachwuchs geeignet sei, „nahezu aussichtslos“.
Die Verbraucherschützer nahmen Spiele wie „Call of Duty“, „Fortnite“ oder „Minecraft“ unter die Lupe und präsentierten ihre Ergebnisse dazu am Montag. Bei allen untersuchten 14 Spielen seien In-Game-Käufe möglich – keiner der Anbieter weise aber vor dem Kauf oder der Registrierung deutlich auf der Website darauf hin. Infos seien entweder gar nicht vorhanden oder nur mit Vorwissen über das Spiel aufzuspüren.
„Spieler und insbesondere Eltern müssen vor dem Kauf eines Spiels deutlich über etwaige weitere Kosten im Spielverlauf informiert werden“, forderten die Verbraucherschützer. Sonst könne ein „böses Erwachen folgen“. Hohe In-Game-Käufe ohne Zustimmung der Eltern seien außerdem theoretisch rechtlich unwirksam.
Wenn Eltern solche Käufe dann reklamieren wollen, treffen sie laut Verbraucherzentrale häufig auf Widerstand. In der Untersuchung erstatteten einige Anbieter die Beträge, andere nicht, teilten die Verbraucherschützer mit. Wieder andere „reagierten überhaupt nicht auf die Anfragen“.
Eltern müssten „grundsätzlich selbst aktiv werden“, um teure Käufe zu verhindern, empfahl die Verbraucherzentrale. Bei manchen Spielen ließen sich bei den Einstellungen Einschränkungen vornehmen.