Polens Regierung siegt in Gerichtsstreit um Weltkriegsmuseum
Die rechtsnationalistische Regierung in Polen hat sich im Streit um das neue Weltkriegsmuseum vor Gericht durchgesetzt. Ein Urteil des obersten Verwaltungsgerichts ermöglicht es ihr, die als politisch unliebsam eingestufte Führung des 104-Millionen-Euro-Museums auszuwechseln.
Die rechtsnationalistische Regierung in Polen hat sich im Streit um das neue Weltkriegsmuseum in Danzig vor Gericht durchgesetzt. Ein am Mittwoch ergangenes Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts in Warschau ermöglicht es der Regierung, die von ihr als politisch unliebsam eingestufte Führung des 104-Millionen-Euro-Museums auszuwechseln und Einfluss auf die Ausstellung zu nehmen.
Die Regierung in Warschau bemängelt, in der Danziger Großausstellung zum Zweiten Weltkrieg werde der „Heroismus“ des polnischen Volks nicht gebührend gewürdigt. Kritiker halten ihr vor, aus ideologischen Gründen eine nationalistisch gefärbte Neu-Deutung der Weltkriegsgeschichte durchsetzen zu wollen.
Museumsdirektor Pawel Machcewicz sagte in Danzig, mit der Entscheidung des Gerichts könne er nun von seinem Posten abberufen werden. Er warnte die Regierung, das Konzept der Ausstellung zu ändern und eine einseitige Geschichtsdarstellung zu forcieren. „Diese Ausstellung soll von den Besuchern bewertet werden“, sagte er.
Machcewicz ist ein enger Vertrauter des früheren Ministerpräsidenten Donald Tusk, unter dessen Regierung das Museums-Großprojekt konzipiert worden war. Die derzeitige Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) betrachtet Tusk als Erzfeind, seit ihrer Regierungsübernahme dehnt sie ihren Einfluss auf Justiz, Medien und Kultur mit teils umstrittenen Methoden aus.
Im vergangenen Jahr hatte sie angekündigt, das Weltkriegsmuseum mit einem weiteren geplanten Museumsprojekt auf der Danziger Westerplatte zu verschmelzen; dies würde ihr erlauben, die bisherige Museumsführung abzusetzen und ein neues Management für die fusionierten Museen zu berufen.
Ein Gericht in Warschau hatte die Fusion im Januar blockiert. Das oberste Verwaltungsgericht hob diese Entscheidung nun auf. „Die Fusion der beiden Institutionen wird nun sofort umgesetzt“, erklärte das Kulturministerium. Das Ministerium führte „wirtschaftliche und organisatorische Gründe“ für die gewünschte Fusion an.