Spahn will Organspenden besser vergüten
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Zahl der Organspenden durch eine bessere Vergütung der Krankenhäuser erhöhen. Die Kliniken sollen künftig unter anderem eine Grundpauschale für Kosten bekommen, die wegen der Feststellung des Hirntodes anfallen, heißt es in dem AFP am Freitag vorliegenden Referentenentwurf Spahns. Sein Vorstoß löste eine neue Debatte über eine mögliche Widerspruchslösung aus.
Spahn sieht das Hauptproblem nicht bei der Spendenbereitschaft. Vielmehr fehle es den Krankenhäusern an Zeit und Geld, um Spender zu identifizieren, beklagte Spahn. „Wir müssen alles versuchen, dass die Zahl der Organtransplantationen wieder steigt“, sagte der Minister. „Das sind wir den mehr als zehntausend Patienten schuldig, die in Deutschland auf Spenderorgane warten.“
In dem Entwurf des Ministeriums heißt es, parallel zu steigenden Patientenzahlen auf den Wartelisten sind die Organspendezahlen seit 2012 kontinuierlich zurückgegangen. Um dem entgegenzuwirken, müssten die Abläufe in den Kliniken so gestaltet werden, dass trotz zunehmender Arbeitsverdichtung im klinischen Alltag „die Gemeinschaftsaufgabe Organspende mit aller Kraft wahrgenommen werden kann“.
Zusätzlich zu den Grundpauschalen sollen die Entnahmekrankenhäuser einen Zuschlag für die Inanspruchnahme der Infrastruktur erhalten. Spahn will außerdem erreichen, dass die Organe künftig auch in kleineren Krankenhäusern entnommen werden können. Dafür soll ein neurologischer Bereitschaftsdienst eingerichtet werden, der gewährleistet, dass flächendeckend Mediziner für die Feststellung des Hirntodes zur Verfügung stehen.
Außerdem soll die Position der Transplantationsbeauftragten gestärkt werden. Sie sollen mehr Zeit für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben bekommen.
SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Samstagsausgaben), Spahns Entwurf enthalte zwar „notwendige Schritte aus unserem Koalitionsvertrag“. Diese reichten aber alleine nicht aus. Entscheidend sei, dass eine Widerspruchslösung eingeführt werde. „Ohne eine solche Regelung werden wir die Zahl der Organspenden nicht in notwendigem Maße erhöhen.
Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, warb für die Einführung der Widerspruchslösung, die vorsieht, dass Organe dann entnommen werden können, wenn der Verstorbene dem nicht zuvor ausdrücklich widersprochen hat. „Als Arzt vertrete ich die Widerspruchslösung„, sagte Montgomery den RND-Zeitungen. „Ich halte sie in unserem Rechtssystem, in dem man für jeden Pieks und jeden kleinen Eingriff eine einzelne Einwilligung geben muss, jedoch für sehr schwer durchsetzbar.„
Zugleich lobte Montgomery aber Spahns Reformpläne. „In der Tat sind die Strukturen in den Kliniken das Problem„, sagte er. „Die Spenden werden nicht ausreichend finanziert, die Transplantationsbeauftragten haben nicht genug Rechte.„
Grundsätzlich positiv zum Gesetzentwurf äußerte sich auch die Deutschen Stiftung Patientenschutz. „Es ist überfällig, mobile Teams zur Feststellung des Hirntods bereitzustellen„, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Richtig sei es außerdem, die Strukturen und Abläufe in den Krankenhäusern zu verbessern. Das dürfe aber nicht dazu führen, „dass sich Angehörige von den Transplantationsbeauftragten unter Druck gesetzt fühlen, wenn sie über eine Organspende entscheiden müssen“.