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Sportvereine dürfen auf weitere Coronahilfe für Ticketingverluste hoffen

Sport > Europäische Union > Sportvereine dürfen auf weitere Coronahilfe für Ticketingverluste hoffen
Per 24matins.de mit AFP,  veröffentlicht am 20 Januar 2021 um 13:11 Uhr.
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Die Sportvereine der großen deutschen Ligen außerhalb der höchsten beiden Fußballklassen dürfen auf weitere Coronahilfen für entgangene Ticketingverluste hoffen. Im Bund-Länderbeschluss vom Dienstag kündigte die Bundesregierung einen Vorstoß bei der Europäischen Union an, um die geltenden Beihilfe-Obergrenzen anzuheben.

“Da viele Unternehmen angesichts der Dauer der Pandemie an die geltenden beihilferechtlichen Obergrenzen stoßen, setzt sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission mit Nachdruck für die Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze ein”, heißt es in dem Beschluss.

Im vergangenen Juli hatte die Bundesregierung das erste Corona-Hilfspaket mit einem Volumen von 200 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Dabei konnten Klubs unter anderem aus Handball, Basketball, Eishockey, 3. Fußballliga oder Frauenfußball-Bundesliga für entgangene Einnahmen aus dem Kartenverkauf einmalig maximal 800.000 Euro Beihilfe beantragen.

Laut EU-Beihilferecht ist eine darüber hinausführende Unterstützung zu diesem Zweck nicht erlaubt. Bei einer Anhebung der zulässigen Obergrenze durch die EU könnten dann für diesen Bereich neue Hilfen beantragt werden.

Anfang Januar hatte die Bundesregierung ein neues Hilfspaket über weitere 200 Millionen Euro angekündigt. Dies sei auch 2021 notwendig, “um Insolvenzen der Sportvereine zu verhindern und so eine wichtige Stütze unseres Zusammenlebens zu erhalten”, hieß es in einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums (BMI). So könne das Fundament für den Erfolg des Leistungssports in Deutschland erhalten werden.

Zusätzlich im Topf befinden sich neben den frischen 200 Millionen noch jene rund 130 Millionen Euro, die im Jahr 2020 nicht abgerufen worden waren. Damit stehen für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 rund 330 Millionen Euro als Coronahilfen zur Verfügung. Sportvereine- oder unternehmen, die ihre Hilfe von 800.000 Euro für das Ticketing nicht ausgenutzt haben, können ihren fehlenden Restbetrag beantragen.

Zudem haben alle betroffenen Organisationen nun auch die Möglichkeit, Fixkosten wie Hallenmiete oder Pacht, die nicht aus anderen Quellen wie Versicherungen oder befristeten Beihilfemaßnahmen gedeckt werden, geltend zu machen. Die Höhe dieses Zuschusses soll dabei auf 70 Prozent der Verluste oder maximal drei Millionen Euro begrenzt werden. Alle Hilfsgelder müssen nicht zurückgezahlt werden.

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