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Ab heute gilt das „Eins-zu-eins“-Abkommen zwischen Frankreich und Großbritannien: Was steckt dahinter?

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Par Benjamin,  veröffentlicht am August 6, 2025 um 13:28 Uhr, geändert am August 6, 2025 um 13:28 Uhr.

Ab heute tritt das neue Abkommen zwischen Frankreich und Großbritannien in Kraft, das einen gegenseitigen Austausch von Migranten vorsieht. Die wichtigsten Maßnahmen und Hintergründe dieser Vereinbarung stehen nun im Fokus politischer und gesellschaftlicher Diskussionen.

Tl;dr

  • Accord « un pour un » France-Royaume-Uni sur la migration.
  • Mineurs exclus, transferts sous 14 jours, suivi mensuel prévu.
  • Scepticisme en Europe du Sud et auprès des associations.

Ein historisches Abkommen mit vielen Fragezeichen

Am Mittwoch, dem 6. August 2025, trat ein neuer Migrationspakt zwischen Frankreich und dem Vereinigten Königreich in Kraft – offiziell unter der Bezeichnung « un pour un ». Nach jahrelangen Diskussionen über die teils dramatischen Bootsüberfahrten von Migranten über den Ärmelkanal reagierten die Regierungen beider Länder mit dieser Vereinbarung auf den anhaltenden Handlungsdruck. Die Ankündigung durch den französischen Innenminister Bruno Retailleau unterstreicht die Bedeutung des Abkommens. Die britische Seite – vertreten durch Premierminister Keir Starmer – betonte: «Nous envoyons un message clair : si vous venez ici illégalement sur un petit bateau, vous risquez d’être renvoyé en France ».

Kernpunkte und praktische Umsetzung

Das Grundprinzip dieses bilateralen Paktes sieht vor, dass jeder Migrant, der illegal auf britischem Boden landet, innerhalb von maximal 14 Tagen nach Frankreich rückgeführt werden kann. Im Gegenzug verpflichtet sich Großbritannien, jeweils eine Person aus Frankreich aufzunehmen – vorausgesetzt, diese hat ihren Antrag online gestellt und persönliche oder familiäre Bindungen ins Vereinigte Königreich nachgewiesen. Die genaue Zahl der betroffenen Migranten bleibt bislang geheim. Explizit ausgeschlossen sind jedoch minderjährige Geflüchtete ohne Begleitung.

Die wichtigsten Abläufe gestalten sich wie folgt:

  • Antragstellung via Online-Plattform für berechtigte Personen in Frankreich
  • Sicherheitsüberprüfungen auf beiden Seiten des Ärmelkanals vor jedem Transfer
  • Zustimmung beider Behörden erforderlich; London trägt sämtliche Kosten

Kritik und Reaktionen aus Europa und Zivilgesellschaft

Die erste Resonanz auf das Abkommen war keineswegs nur positiv. Mehrere südeuropäische Staaten wie Italien, Griechenland und Spanien zeigten sich besorgt: Sie fürchten einen möglichen „Bumerang-Effekt“, bei dem zurückgeführte Personen letztlich doch wieder auf ihrem Territorium landen könnten. Auch im Norden Frankreichs sowie bei Hilfsorganisationen regt sich Skepsis gegenüber diesem Modell; insbesondere mögliche Sicherheitsrisiken und soziale Folgen stehen im Fokus.

Aussichten und noch offene Fragen

Trotz lobender Worte seitens der Europäischen Kommission – sie sprach von einer «approche innovante pour décourager l’immigration illégale» – bleiben viele Aspekte offen. So sollen laut britischem Innenministerium erste Transfers noch in dieser Woche erfolgen; bis zur vollen Umsetzung des Systems wird jedoch ein Zeitraum von etwa drei Monaten erwartet. Darüber hinaus ist ein monatliches Monitoring vorgesehen, wie die britische Innenpolitikerin Yvette Cooper bestätigte: Regelmäßige Auswertungen sollen helfen, das Verfahren anzupassen.

Ob dieses neue Modell tatsächlich einen Wendepunkt in der europäischen Migrationspolitik markieren wird oder lediglich ein weiteres Kapitel im fortlaufenden Streit um Zuständigkeiten öffnet, bleibt damit weiterhin abzuwarten.

Le Récap
  • Tl;dr
  • Ein historisches Abkommen mit vielen Fragezeichen
  • Kernpunkte und praktische Umsetzung
  • Kritik und Reaktionen aus Europa und Zivilgesellschaft
  • Aussichten und noch offene Fragen
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