2018 sechs Dublin-Überstellungen von Deutschland nach Griechenland
Deutschland hat im vergangenen Jahr sechs Asylbewerber gemäß den Dublin-Regeln nach Griechenland zurücküberstellt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Montag in Berlin vorlag. Insgesamt stieg die Zahl der Überstellungen aber deutlich auf 9209 an – allerdings übernahm Deutschland auch 7580 Asylbewerber aus anderen EU-Staaten.
Über die statistischen Angaben hatte am Montag zuerst die Zeitung „Die Welt“ berichtet. Demnach stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im vergangenen Jahr 7079 Überstellungsersuchen an Griechenland, weil es den Mittelmeerstaat für einen Asylbewerber zuständig hielt. Die Regierung in Athen stimmte in 183 Fällen zu und übersandte eine individuelle Zusicherung der menschenwürdigen Unterbringung und eines fairen Asylverfahrens, wie sie Deutschland von Griechenland verlangt. In 97 Prozent der Fälle lehnte Griechenland die Rücknahme hingegen ab.
Als Ablehnungsgründe wurden der Regierungsantwort zufolge „unter anderem fehlende Unterbringungsmöglichkeiten in Griechenland sowie fehlende Nachweise für die tatsächliche Einreise in Griechenland mit griechischem Visum oder hinsichtlich des Reiseweges und Aufenthalts seit Ausreise aus Griechenland genannt“.
Auch von den 183 Asylbewerbern, deren Rücknahme Griechenland zusagte, wurden allerdings nur sechs tatsächlich überstellt. „Die Gründe, weshalb Überstellungen scheitern, sind vielfältig“, heißt es dazu in der Antwort der Bundesregierung. Ein wichtiger Grund war demnach, dass die für die Überstellung vorgesehenen Asylbewerber mehrheitlich dagegen klagten; in Eilverfahren gaben die Richter 46 Klägern recht.
Zusätzlich wurden im Zuge neuer Verwaltungsabsprachen mit Athen seit vergangenem Sommer neun aus Griechenland unerlaubt nach Deutschland weitergereiste Asylbewerber von der bayerisch-österreichischen Grenze direkt zurückgewiesen, schrieb die „Welt“. Sehr viel höher war mit 3495 die Zahl der Flüchtlinge, die Deutschland im Rahmen des Dublin-Verfahrens aus Griechenland übernahm.
Das Dublin-Abkommen zum Umgang mit Asylbewerbern in der EU sieht vor, dass Flüchtlinge ihren Asylantrag in dem EU-Land stellen müssen, in dem sie als erstes europäischen Boden betreten.
Insgesamt stellte Deutschland 54.910 Übernahmeersuchen an andere EU-Staaten, die in 37.738 Fällen die Zustimmung erteilten. Die meisten der 9209 tatsächlichen Überstellungen erfolgten nach Italien (2848), Frankreich (753) und Polen (691). Von den umgekehrt nach Deutschland überstellten Flüchtlingen kamen abgesehen von Griechenland die meisten aus Frankreich (978) und den Niederlanden (875).
„Das bestehende Dublin-System ist ungerecht, weil es die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz auf kaputtgesparte Peripheriestaaten der EU abwälzt und dazu führt, dass Schutzsuchende wie Stückgut quer durch Europa verschickt werden“, erklärte die Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke. Zudem würde eine konsequente Anwendung der Dublin-Regeln „absehbar zum Kollaps der Ersteinreiseländer führen“, gab sie zu bedenken. Erforderlich sei daher „ein grundlegend anderes System der Flüchtlingsaufnahme und -verteilung in Europa“.
2017 gab es im Rahmen des Dublin-Verfahrens laut Jelpke rund 7000 Überstellungen aus Deutschland in andere EU-Staaten, 2016 rund 4000.