Test zu Gesichtserkennung per Videokamera in Berlin gestartet
Zum Start des Pilotprojekts zur Gesichtserkennung hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) das Verfahren gegen die Kritik von Datenschützern verteidigt. "Unsere öffentlichen Plätze müssen sicher sein", erklärte de Maizière.
Unter dem Protest von Datenschützern hat am Dienstag der Testlauf für die Gesichtserkennung per Videokamera begonnen. „Unsere öffentlichen Plätze müssen sicher sein“, erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zum Start des Pilotprojektes. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierte das Verfahren, das am Berliner Bahnhof Südkreuz für ein halbes Jahr erprobt wird, als schwerwiegenden Grundrechtseingriff. Für das Verfahren gebe es keine Rechtsgrundlage.
Im Rahmen des Berliner Pilotprojektes sollen die Systeme dreier Hersteller zur Gesichtserkennung ausprobiert werden: Dafür sollen die rund 300 Teilnehmer häufig die speziellen Videokameras passieren, um zu testen, ob ihre Gesichter von den Kameras identifiziert werden. Dafür wurde eine Datenbank mit biometrischen Fotos der Teilnehmer angelegt. Der Testbereich ist deutlich durch Schriftzüge markiert, sodass ihn Passanten, die nicht erfasst werden wollen, umgehen können. In einer zweiten Testphase sollen verdächtige Gegenstände, wie etwa herrenlose Koffer, automatisch erfasst und gemeldet werden.
Videoüberwachung leiste einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit, indem sie abschrecke und bei der Aufklärung von Straftaten helfe, erklärte de Maizière. Außerdem stärke sie das Sicherheitsbefinden der Bürger.
„Wenn massenhaft Gesichter von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern an Bahnhöfen gescannt werden, dann greift der Staat schwerwiegend in Grundrechte ein“, sagte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg. „Eine wasserdichte Norm, die diesen Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung rechtfertigen kann, gibt es nicht.“
Zudem stellten die Gesichtserkennung und die jüngsten Sicherheitsgesetze eine „verfassungsrechtlich brisante Kombination“ dar, sagte Schellenberg. So sollten nach dem neuen Pass- und Personalausweisgesetz künftig Polizeibehörden, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Landesämter für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst im automatisierten Verfahren biometrische Passbilder abrufen dürfen. Dieses Zusammenspiel aus technischen und rechtlichen Neuerungen stelle den Schutz der Freiheitsrechte vor neue Gefahren.
Auch der Linken-Innenpolitiker Frank Tempel kritisierte, die Gesichtserkennungssoftware greife tief in die Grundrechte der Bürger ein: „Was soll dieses Pilotprojekt erreichen, wenn die Technologie als solche schon rechtliche Bedenken auslöst?“ Er verwies darauf, dass diese Technik in London seit Jahren verwendet werde. Für mehr Sicherheit habe sie dort nicht gesorgt. „Der Einsatz von Polizisten vor Ort ist und bleibt die effizienteste Maßnahme, um Straftaten vorzubeugen.“
Auch die Organisation „Digitalcourage“ kritisierte: „Das Südkreuz-Projekt ist der falsche Weg.“ Auch London sei durch Vollüberwachung nicht sicherer geworden. Die Datenschützer von Bund und Ländern hatten sich in der Vergangenheit ebenfalls kritisch zu der Gesichtserkennung per Videokamera geäußert und die fehlende Rechtsgrundlage moniert.