Meta behauptet: Soziale Netzwerke machen nicht süchtig – Faktencheck

Meta / PR-ADN
Meta bestreitet zunehmend, dass soziale Netzwerke ein echtes Suchtpotenzial besitzen. Das Unternehmen bemüht sich, Zweifel an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu streuen und Kritik an den Auswirkungen seiner Plattformen auf das Nutzerverhalten abzuschwächen.
TL;DR
- Meta steht wegen Suchtgefahr durch soziale Netzwerke vor Gericht.
- Fachleute sind uneins über offizielle Anerkennung sozialer Mediensucht.
- Interne Dokumente könnten neue Einblicke in Jugendschutz liefern.
Zwei Prozesse rücken Meta ins Rampenlicht
Meta, der Mutterkonzern von Plattformen wie Instagram, sieht sich derzeit mit zwei bedeutenden Gerichtsverfahren konfrontiert – eines im US-Bundesstaat New Mexico, das andere in Los Angeles. Im Zentrum beider Klagen steht die Frage, ob die als „suchtfördernd“ kritisierten Funktionen der sozialen Netzwerke insbesondere jungen Nutzern psychisch schaden könnten. Während im Westen der USA eine kalifornische Klägerin persönliche gesundheitliche Beeinträchtigungen auf das Design von Instagram und weiteren Angeboten zurückführt, wirft im Südwesten der Generalstaatsanwalt von New Mexico dem Konzern vor, durch seine Mechanismen Ausbeutung und Risiken für Kinder begünstigt zu haben.
Sucht oder bloßes Medienverhalten?
Die Verteidigungslinie von Meta, vertreten durch Führungskräfte wie den Instagram-Chef Adam Mosseri, folgt einer klaren Argumentation: Das Unternehmen bezweifelt, dass bei der Nutzung sozialer Medien tatsächlich von einer klinischen Sucht gesprochen werden kann. Mosseri verglich die Faszination für Plattformen mit dem exzessiven Schauen von Serien bei Netflix und erklärte, es handele sich eher um ein populäres Schlagwort denn um einen medizinisch anerkannten Zustand. Anwalt Kevin Huff verwies darauf, dass „social media addiction“ bislang nicht im international anerkannten DSM-Katalog für psychische Störungen gelistet ist – ein Punkt, den die Verteidigung als wissenschaftliche Nichtanerkennung wertet.
Differenzierte Stimmen aus der Wissenschaft
Dieses Argument trifft jedoch auf Widerspruch bei Fachleuten. Zwar fehlt der Begriff bislang im offiziellen Diagnoseschlüssel, doch verweisen Vertreter wie die American Psychiatric Association darauf, dass dies keineswegs bedeute, das Problem existiere nicht. Die Psychophysiologin Dr. Tania Moretta unterstreicht: Auch ohne formale Aufnahme gibt es Hinweise auf riskantes Nutzungsverhalten mit klar erkennbaren Symptomen. Mehrere Faktoren erklären diese Bedenken:
- Dysregulation des Belohnungssystems, was Motivation und Impulskontrolle betrifft,
- Einschränkungen im Sozial-, Schul- oder Berufsleben, sowie
- Schlafstörungen und seelische Belastungen.
Blick hinter die Kulissen: Was noch aufgedeckt werden könnte
Die juristischen Auseinandersetzungen dürften sich noch Wochen hinziehen und könnten weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Besonders gespannt blickt man auf mögliche Veröffentlichungen interner Unterlagen – darunter Studien des Konzerns selbst zu den Auswirkungen seiner Dienste auf junge Menschen. Nach dem bereits vielbeachteten Auftritt von Adam Mosseri wird nun auch mit Spannung das Zeugnis von Mark Zuckerberg erwartet. Sollte tatsächlich mehr Transparenz über das Innenleben eines digitalen Giganten wie Meta entstehen, könnte dies den ohnehin hitzigen Diskurs um die Verantwortung großer Tech-Unternehmen für den Schutz junger Nutzer weiter anfachen.