Krank im Urlaub: Frist zur Rückforderung von Urlaubstagen beachten

ADN
Wer während seines Urlaubs krank wird, hat Anspruch darauf, die verlorenen Urlaubstage zurückzufordern. Arbeitnehmer müssen jedoch beachten, dass sie für diese Rückforderung nur eine Frist von weniger als einem Monat einhalten müssen.
TL;DR
- Neue Urlaubsregelung für Kranke seit April 2024 in Kraft.
- Arbeitgeber müssen rechtzeitig über Urlaubsansprüche informieren.
- Rückwirkende Ansprüche nur innerhalb bestimmter Fristen möglich.
Neue Regelung für Urlaubsansprüche bei Krankheit
Ein grundlegender Wandel im französischen Arbeitsrecht ist seit dem 24. April 2024 in Kraft: Arbeitnehmer können nun auch während einer Krankschreibung – unabhängig davon, ob sie durch eine berufliche oder private Erkrankung verursacht wurde – bezahlten Urlaub erwerben. Zuvor galt dies ausschließlich bei Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Erkrankungen. Diese Anpassung wurde nicht zuletzt durch den Druck der Cour de cassation sowie zur Angleichung an das EU-Recht beschlossen.
Rechte und Pflichten für Arbeitgeber
Die Auswirkungen dieser neuen Gesetzgebung betreffen vor allem die Informationspflichten der Arbeitgeber. Seit dem Inkrafttreten der Regelung sind sie verpflichtet, jedem Mitarbeiter nach dessen Rückkehr aus dem Krankenstand binnen eines Monats mitzuteilen, wie viele Urlaubstage noch zustehen und bis wann diese genommen werden können. Die Information kann auf unterschiedliche Weise erfolgen – etwa über die Gehaltsabrechnung.
Arbeitnehmer erhalten ab sofort pro Monat Krankheitszeit zwei Werktage zusätzlichen Urlaub, höchstens jedoch 24 Tage (also vier Wochen) jährlich. Im Vergleich zum alten Modell, das nur für Arbeitsunfälle galt und mit einem Satz von 2,5 Tagen pro Monat arbeitete, stellt dies eine signifikante Erweiterung dar. Falls ein Arbeitnehmer wegen längerer Krankheit oder eines Unfalls keine Möglichkeit hatte, seinen Urlaub wahrzunehmen, räumt das Gesetz nun einen Übertragungszeitraum von maximal fünfzehn Monaten nach Zugang der Information durch den Arbeitgeber ein.
Rückwirkende Geltung und Fristen
Besonders bemerkenswert ist die Rückwirkung des Gesetzes: Auch frühere Fälle fallen darunter – allerdings unter bestimmten Bedingungen. Mehrere Faktoren erklären diese Übergangsregelungen:
- Ehemalige Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor April 2024 endete, haben drei Jahre Zeit, um eine Ausgleichszahlung zu fordern.
- Aktive Arbeitnehmer können bis zum 24. April 2026 Ansprüche für alle ab dem 1. Dezember 2009 erworbenen Urlaubstage geltend machen.
Nach Ablauf dieser Fristen entfällt jede rechtliche Handhabe gegenüber dem Arbeitgeber.
Sorgfaltspflicht und gewerkschaftliche Empfehlungen
Gewerkschaften, etwa die CGT, raten betroffenen Beschäftigten dringend zur schnellen Klärung offener Ansprüche beim jeweiligen Betriebsrat (CSE). Nur wer rechtzeitig aktiv wird, behält langfristig Zugang zu den neuen Rechten – Untätigkeit könnte zu unwiderruflichem Verlust führen.