Frankreich verbietet unerwünschte Werbeanrufe ohne ausdrückliche Zustimmung

ADN
In Frankreich ist nun ein Gesetz in Kraft, das unerwünschte Werbeanrufe ohne ausdrückliche Zustimmung der Verbraucher untersagt. Damit reagiert die Regierung auf weit verbreitete Beschwerden über aggressive und störende Telefonwerbung.
TL;DR
- Démarchage telefonisch ab August 2026 nur mit Einwilligung.
- Strenge Ausnahmen für bestehende Vertragsbeziehungen.
- Hohe Strafen bei Verstößen gegen die neue Regelung.
Neue Ära für den Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen
Die französische Gesetzgebung setzt einen deutlichen Kurswechsel beim Thema Démarchage téléphonique. Mit dem Inkrafttreten der jüngst beschlossenen Regelung zum 11. August 2026 zieht der Gesetzgeber Konsequenzen aus dem massiven Unmut, den Millionen Verbraucher über Jahre hinweg geäußert haben. Laut einer Umfrage der Organisation UFC-Que Choisir klagen mittlerweile 97 Prozent der Befragten über die Belästigung durch Werbeanrufe.
Strikte Anforderungen an das Einverständnis
Im Mittelpunkt steht künftig das Prinzip des ausdrücklichen und dokumentierten Einverständnisses. Unternehmen sind verpflichtet, vor jeglichem Kontakt zu Marketingzwecken von Privatpersonen eine Zustimmung einzuholen, die freiwillig, spezifisch, informiert und widerrufbar sein muss. Ohne diese klar belegte Erlaubnis gelten Werbeanrufe als illegal – unabhängig davon, ob sie direkt von einer Firma oder über beauftragte Dienstleister erfolgen.
Klar geregelte Ausnahmen für Bestandskunden
Dennoch bleibt ein gewisser Handlungsspielraum: Wenn zwischen einem Anbieter und seinem Kunden bereits ein laufender Vertrag existiert, darf weiterhin telefonisch informiert werden – etwa über neue Produkte oder Dienstleistungen. Ist jedoch keine Geschäftsbeziehung vorhanden, ist jede Form des kommerziellen Anrufs strikt untersagt. Mehrere Faktoren erklären diese Verschärfung:
- Démarchage bei fehlender Vertragsbeziehung grundsätzlich verboten
- Jeder neue Werbeanruf erfordert einen Nachweis der Einwilligung
- Ausschließlich vertragliche Anliegen rechtfertigen den Telefonkontakt
Deutliche Sanktionen und offene Fragen zur Umsetzung
Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, riskiert empfindliche Strafen: Für Einzelpersonen drohen Bußgelder bis zu 75.000 Euro, Unternehmen müssen sogar mit bis zu 350.000 Euro rechnen. Im Wiederholungsfall kann das Strafmaß auf bis zu 500.000 Euro sowie eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren ansteigen.
Es bleibt abzuwarten, wie konsequent die betroffenen Branchen ihre Vorgehensweisen ändern und wie nachhaltig dieses Gesetz tatsächlich zum Schutz der Privatsphäre beiträgt – doch unbestritten markiert es einen Wendepunkt in der französischen Regulierung von Telefonwerbung.