Intel erhält Strafe wegen wettbewerbswidriger Geschäftspraktiken im Kartellfall

ADN
Der Chiphersteller Intel ist wegen wettbewerbswidriger Geschäftspraktiken ins Visier der Wettbewerbsbehörden geraten und muss nun eine Strafe zahlen. Die Sanktion unterstreicht die Entschlossenheit, faire Marktbedingungen in der Technologiebranche durchzusetzen.
TL;DR
- Intel erhält reduzierte EU-Strafe von 237 Millionen Euro.
- Kernvorwurf: Wettbewerbswidrige „naked restrictions“ gegen AMD.
- Rechtsstreit kann noch vor CJUE fortgesetzt werden.
Langer Streit um Wettbewerbsregeln
Der andauernde Konflikt zwischen Intel und der Europäischen Kommission zählt zu den bekanntesten Verfahren im Bereich des EU-Wettbewerbsrechts. Über mehr als ein Jahrzehnt hinweg wurde der US-Chiphersteller mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert: Bereits 2009 warf Brüssel dem Konzern vor, durch gezielte Maßnahmen Konkurrenten vom Markt zu verdrängen. Die damals verhängte Strafe von über einer Milliarde Euro war beispiellos – doch das letzte Wort schien nie gesprochen.
Zentrale Vorwürfe und Anpassungen der Strafen
Im Mittelpunkt standen zwei wesentliche Kritikpunkte an Intels Vorgehen. Zum einen wurden sogenannte verdeckte Rabatte gewährt, um Rivalen bei PC-Prozessoren auszuschließen. Zum anderen zahlte der Konzern mehreren Herstellern – namentlich HP, Acer und Lenovo – erhebliche Beträge mit dem Ziel, den Einsatz konkurrierender Chips von AMD zu verhindern oder hinauszuzögern. Letztere Praxis, von Brüssel als „naked restrictions“ bezeichnet, bildet bis heute den Kern des Verfahrens. Nach verschiedenen juristischen Wendungen bestätigten die europäischen Richter im vergangenen Jahr die Verantwortung von Intel. Die nun festgelegte Geldbuße in Höhe von 237 Millionen Euro bleibt zwar spürbar, liegt jedoch deutlich unter dem ursprünglichen Betrag.
Dynamik und Dauer eines Mammutverfahrens
Der Rechtsweg in dieser Sache verlief alles andere als geradlinig. Mehrere Wendungen prägten die Entwicklung: 2017 gab der Europäische Gerichtshof teilweise zugunsten von Intel, weil die wirtschaftlichen Folgen der Rabattpolitik nicht hinreichend geprüft worden waren. In der Folge musste die Kommission nachbessern und ihre Argumentation fokussieren – mit dem Resultat, dass nur noch die „naked restrictions“ Bestand hatten. Heute steht daher lediglich dieser Aspekt im Mittelpunkt der Sanktion.
Blick in die Zukunft: Was kommt auf Intel und Brüssel zu?
Ein abschließendes Kapitel ist jedoch nicht geschrieben. Sowohl Intel als auch die Kommission können gegen das aktuelle Urteil beim Court of Justice of the European Union (CJUE) Berufung einlegen – wenn auch nur noch bezüglich juristischer Einzelfragen. Somit bleibt offen, ob tatsächlich Ruhe einkehrt oder ein weiteres Kapitel im schon jetzt legendären Fall folgt.
Mehrere Faktoren erklären diese außergewöhnliche Dauer:
- Kritische Bedeutung für den europäischen Technologiemarkt;
- Klarheit über regulatorische Kompetenzen;
- Langer Atem beider Parteien bei milliardenschweren Streitfragen.
Dieses Verfahren zeigt einmal mehr, wie komplex und langwierig Kartellrechtsfälle werden können – besonders dann, wenn globale Technologieunternehmen involviert sind.