EuGH-Urteil: Hund als Gepäck bei Verlust durch spanische Airline

ADN
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein von einer spanischen Fluggesellschaft verlorener Hund rechtlich wie Gepäck behandelt wird. Für betroffene Passagiere bedeutet dies lediglich Anspruch auf eine Entschädigung im Rahmen der Gepäckregeln.
TL;DR
- Hund bei Flug als Gepäckstück behandelt.
- Entschädigung auf Montrealer Übereinkommen begrenzt.
- Gerichtsurteil noch nicht endgültig entschieden.
Haustiere im Luftverkehr: Rechtlich nur „Gepäck“?
Der tragische Vorfall um einen verschwundenen Hund am Flughafen rückt die rechtliche Stellung von Tieren im internationalen Luftverkehr erneut in den Fokus. Eine argentinische Passagierin, Grisel Ortiz, verlor ihren Hund beim Check-in für einen Flug mit Iberia von Buenos Aires nach Barcelona – und musste anschließend feststellen, dass aus juristischer Sicht kein Unterschied zwischen einem geliebten Vierbeiner und einem gewöhnlichen Koffer gemacht wird.
Europäischer Gerichtshof: Tiere als „Gepäckstücke“
In einer vielbeachteten Stellungnahme vom 16. Oktober 2025 hat der Europäische Gerichtshof klargestellt: Nach geltendem Recht gelten Tiere, die im Frachtraum reisen, ebenso wie andere persönliche Gegenstände als reguläre „Gepäckstücke“. Daraus ergibt sich eine eindeutige Konsequenz: Für den Verlust oder Schaden eines Tieres haftet die Airline nur in dem Rahmen, wie es das Montrealer Übereinkommen (1999) für verlorenes Gepäck vorsieht. Die maximale Entschädigung liegt damit bei etwa 1.200 Euro – weit weniger als die Klägerin mit ihrer Forderung nach 5.000 Euro Schmerzensgeld erhofft hatte.
Menschliche Tragödien – Juristische Grenzen
Mehrere Faktoren erklären diese Entscheidung:
- Klar definierte Haftungsgrenzen: Das internationale Abkommen gibt Airlines strenge finanzielle Obergrenzen vor.
- Keine Sonderregel ohne vorherige Erklärung: Nur bei expliziter Wertangabe beim Check-in wäre eine höhere Erstattung möglich gewesen – diese Option nutzte die Passagierin nicht.
- Sachlicher Blick der Justiz: Emotionaler Schaden und psychische Folgen bleiben juristisch weitgehend unbeachtet.
Auch wenn Anwälte wie Carlos Villacorta, der Vertreter von Ortiz, das Urteil mit Blick auf das menschliche Leid kritisieren, bleibt das Gesetz eindeutig.
Zukunft noch offen: Finale Entscheidung steht aus
Trotz der klaren Linie aus Luxemburg bleibt das letzte Wort den spanischen Gerichten vorbehalten. Die Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs besitzt lediglich beratenden Charakter. Ob die spanischen Richter vor dem Hintergrund wachsender gesellschaftlicher Sensibilität doch neue Maßstäbe setzen werden, ist derzeit offen. Bis dahin gilt für Airlines und Reisende gleichermaßen: Ein vermisstes Tier wird weiterhin rechtlich wie ein verloren gegangenes Gepäckstück behandelt.