Jährliche TÜV-Pflicht für Oldtimer: Mögliche Abschaffung geplant

ADN
Für Besitzer von Oldtimern steht eine mögliche Erleichterung bevor: Die bisher jährlich vorgeschriebene technische Überprüfung ihrer Fahrzeuge könnte abgeschafft werden. Diese Änderung würde viele Oldtimer-Liebhaber und Sammler betreffen.
TL;DR
- Kein jährlicher Pflicht-Kontrolltechnik-Check für ältere Fahrzeuge.
- Wirtschaftliche und soziale Bedenken bestimmen die Entscheidung.
- Weitere Maßnahmen zu Emissionen und Tacho-Betrug beschlossen.
Kontroverse um strengere Fahrzeugprüfungen in der EU
Die Diskussion um einen verschärften Kontrolltechnik-Check für Pkw und Transporter hat innerhalb der Europäischen Union zuletzt deutlich an Fahrt aufgenommen. Am Donnerstag, den 4. Dezember, trafen sich die Verkehrsminister der Mitgliedsstaaten in Brüssel, um über eine verpflichtende jährliche Hauptuntersuchung für Autos und leichte Nutzfahrzeuge ab einem Alter von zehn Jahren abzustimmen – eine Maßnahme, wie sie von der EU-Kommission vorgeschlagen worden war.
Bedenken: Wirtschaftliche Lasten für Fahrzeughalter im Fokus
Das Argumentationsgewicht lag eindeutig auf den finanziellen Auswirkungen für private Autobesitzer. Nach Auffassung zahlreicher Mitgliedsstaaten – darunter Schwergewichte wie Frankreich und Deutschland – hätte ein solcher Schritt vor allem für Halter älterer Fahrzeuge eine erhebliche Mehrbelastung bedeutet. Bereits jetzt gilt in vielen Ländern eine Prüfpflicht alle zwei Jahre, wobei manche Staaten schon nach vier Jahren mit den Kontrollen beginnen. Die Minister sprachen sich entschieden dagegen aus, weitere Kosten zu „verordnen“, was letztlich zur Ablehnung des Vorschlags führte.
Straßenverkehrssicherheit und Umweltschutz: Kompromisse gesucht
Trotz der Absage an eine jährliche Kontrolle bleibt das Ziel eines höheren Standards bei der Straßenverkehrssicherheit sowie beim Schutz vor schädlichen Emissionen präsent auf europäischer Agenda. Laut offiziellen Zahlen verloren im vergangenen Jahr rund 19.800 Menschen auf Europas Straßen ihr Leben. Daher einigten sich die Minister zumindest auf einige flankierende Maßnahmen:
- Künftig sollen modernere Methoden zur Überprüfung von Stickoxid- und Feinstaubausstoß eingeführt werden.
- Zudem ist die konsequentere Bekämpfung von Tachomanipulation vorgesehen.
Nächste Schritte: Gesetzgebungsprozess noch offen
Abschließend bleibt zu betonen, dass die diskutierten Beschlüsse noch keinen Gesetzescharakter haben. Es bedarf zunächst einer Einigung mit dem Europäischen Parlament. Sollte dort keine klare Mehrheit zustande kommen, sind weitere Verhandlungen notwendig, ehe die neuen Regelungen tatsächlich umgesetzt werden können. Bis dahin gilt weiterhin das bisherige System national geregelter Fahrzeuginspektionen innerhalb der EU-Grenzen – und das Thema dürfte auch künftig kontrovers bleiben.