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Haftstrafen in Münchner Prozess gegen türkische Kommunisten

Fußball > Justiz > Türkei > Haftstrafen in Münchner Prozess gegen türkische Kommunisten
Per Ralf ISERMANN,  veröffentlicht am 28 Juli 2020 um 15:10 Uhr.
 3 minuten

Im Prozess gegen eine Gruppe türkischer Kommunisten hat das Oberlandesgericht München die zehn Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte Müslüm E. bekam am Dienstag wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sechseinhalb Jahre Haft, die übrigen neun Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie fünf Jahren.

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht etwas unter der Forderung der Bundesanwaltschaft. Diese hatte für den Hauptangeklagten E. sechs Jahre und neun Monate Haft und für die übrigen Angeklagten zwischen dreieinhalb und fünf Jahren Haft gefordert. Die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert, mehrere von ihnen kündigten nach dem Urteil Revision an.

Das Verfahren dauerte mehr als vier Jahre und ging über 234 Verhandlungstage. Nach der umfassenden Beweisaufnahme kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Angeklagten Geld sammelten, um die in der Türkei verbotene TKP/ML zu finanzieren.

Dabei handelten sie laut Urteil in dem Bewusstsein, dass die Partei in der Türkei einen Umsturz plante und dazu auch Anschläge mit Tötungsabsicht verübte. Insgesamt sollen im Tatzeitraum sechs Menschen ums Leben gekommen sein, darunter bei einem missglückten Bombenanschlag auch Kinder.

Der Prozess wurde wiederholt von Protesten begleitet, auch am Urteilstag gab es eine Demonstration vor dem Gerichtsgebäude. Dabei sprachen die Demonstranten von einem Schauprozess. Die Verteidiger der Beschuldigten warfen der deutschen Justiz vor, einen Prozess im Auftrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zu führen.

Der Vorsitzende Richter Manfred Dauster wertete die Lage in der Türkei als strafmildernd zugunsten aller Angeklagten. Es gebe eine “strukturelle Repression” von Minderheiten in der Türkei, insbesondere von Kurden, Aleviten und Linksoppositionellen. Alle zehn Angeklagten hätten dies am eigenen Leib erfahren.

“Eine solche Unterdrückung ist geeignet, Widerstand herauszufordern”, sagte Dauster. Ebenfalls strafmildernd nannte der Richter, dass von der Gruppe ein relativ geringes Gefährdungspotenzial ausgegangen sei. In Deutschland und innerhalb der Europäischen Union sei von der kommunistischen Partei keine Gefahr ausgegangen.

Auf der anderen Seite seien die Anhänger der TKP/ML aber auch keine Freiheitskämpfer mit hehren Zielen. Sie hätten Menschen nach eigenen Maßstäben in Freund und Feind eingeteilt und selbst viel Leid verursacht.

Der Verteidiger des Hauptangeklagten E., Stephan Kuhn, sagte, eine Verurteilung seines Mandanten sei für die Verteidigung zu erwarten gewesen. Allerdings sei das Gericht von sehr vielen Bezugstaten abgerückt. “Das ist ein deutlicher Unterschied zu dem, was sich in den Akten befunden hat.”

Kuhn nannte den Prozess ein “politisches Verfahren”, das nur zustande gekommen sei, weil das Bundesjustizministerium eine Verfolgungsermächtigung erteilt habe. Gerade im Hinblick auf Erdogan finde er es “rechtsstaatlich mehr als problematisch”, dass es zu diesem Prozess gekommen sei.

Es stelle sich die Frage, warum die deutsche Justiz ein solches Interesse an so einem aufwändigen Verfahren habe, gerade vor dem Hintergrund dessen, was in der Türkei passiere. “Das ist die ungelöste Frage, die auch dieses Urteil nicht beantworten wird und die uns notwendig sehr unzufrieden zurücklässt.”

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