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Mietendeckel-Verschärfung in Berlin von scharfer Kritik begleitet

Deutschland > Berlin > Mietendeckel-Verschärfung in Berlin von scharfer Kritik begleitet
Per 24matins.de mit AFP,  veröffentlicht am 23 November 2020 um 10:13 Uhr, geändert am 23 November 2020 um 12:45 Uhr.
 3 minuten

In Berlin ist am Montag die zweite Stufe des Mietendeckels in Kraft getreten - und hat erneut scharfe Kritik von Verbänden und Wissenschaftlern hervorgerufen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) wertete das umstrittene Gesetz als Hindernis für Modernisierung und Instandhaltung bestehender Wohnungen. Der Eigentümerverein Haus & Grund sprach von einem schlechten Tag für Vermieter und Mieter gleichermaßen. Der Mieterverein riet dazu, mögliche Ersparnisse bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Gesetz beiseite zu legen.

Laut IW erschwert der Mietendeckel die Wohnungssuche in der Hauptstadt. Seit Anfang des Jahres sei in Berlin die Anzahl verfügbarer Mietwohnungen, die 2014 oder früher gebaut wurden, bereits um 47 Prozent gesunken. Der Anteil von Eigentumswohnungen stieg hingegen um 4,7 Prozent. Der Mietwohnungsmarkt würde somit kleiner und “schwerer zugänglich für einkommensarme Haushalte”.

Problem des Mietendeckels ist laut IW, dass nach entsprechenden Eingriffen in Eigentumsrechte kaum noch in die Qualität bestehender Wohnungen investiert werde. Energetische Modernisierungen oder altersgerechter Umbau würden somit unwahrscheinlich, auch grundlegende Instandhaltungsmaßnahmen würden seltener durchgeführt.

Scharfe Worte kamen von den Eigentümern: Bereits jetzt gebe es “spürbar weniger Mietwohnungen im Angebot in Berlin und ab heute werden auch keine Investitionen mehr vorgenommen in Gebäude”, sagte der Präsident des Wohnungseigentümervereins Haus & Grund, Kai Warnecke, dem Sender rbb. Dadurch werde sich der Zustand von Wohnungen und Häusern verschlechtern.

Warnecke äußerte sich jedoch zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht dem Mietendeckel “einen Riegel vorschieben wird”. Dabei komme es nicht auf Fragen des Mietrechts oder das Recht auf Wohnen an, sondern es werde darauf ankommen, ob das Land Berlin mietrechtliche Regelungen treffen darf. “Wir gehen davon aus, dass allein der Bund zuständig ist für diese Regelung.”

Auch die Berliner CDU kritisiert den Mietendeckel. Dieser untergrabe den Wohnungsneubau und somit “das Fundament eines stabilen Wohnungsmarktes”, wie der Vorsitzende der Berliner CDU, Kai Wegner, erklärte. Ziel müsse sein, mehr bezahlbare Mietwohnungen zu bauen. “Mehr Bauland, weniger Bürokratie und ein mittelstandsfreundliches Vergaberecht gehören ganz nach oben auf die Tagesordnung.”

Der Berliner Mieterverein empfahl den Mietern in der Hauptstadt , selbst zu überprüfen, ob sie zu viel für ihre Wohnung zahlen. “Es wird einen großen Teil von Vermietern geben, die das missachten wollen und deshalb müssen Mieter überprüfen, ob tatsächlich ab 23. November eine Senkung vorgenommen wird”, sagte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, dem rbb.

“Wir empfehlen den Mietern, zunächst noch ein paar Tage zu warten, und wenn bis zum 2. Dezember keine Reaktion des Vermieters da ist, dann selbst aktiv zu werden.” Dann müsse der Mieter den Vermieter auffordern, die Miete zu senken. Allerdings sollten die Mieter das eingesparte Geld bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erst einmal zurücklegen.

Mit der zweiten Stufe des Mietendeckels müssen Vermieter in Berlin Bestandsmieten senken, welche die im entsprechenden Gesetz festgeschriebenen Obergrenzen um mehr als 20 Prozent übersteigen. Den Eilantrag eines Vermieters gegen die Absenkung hatte das Bundesverfassungsgericht Ende Oktober abgewiesen. Sollte es das Gesetz im kommenden Jahr für verfassungswidrig erklären, könnten allerdings rückwirkend Mieten nachgefordert werden.

Bislang ignorieren laut einer Umfrage der Online-Plattform für Verbraucherrechte Conny viele Berliner Vermieter offenbar den Mietendeckel. 73,6 Prozent der befragten Mieter gaben nach einem Bericht des “Handelsblatt” an, bis zum 19. November noch nicht über die anstehende Mietsenkung samt Einsparungsbetrag von den Vermietern in Kenntnis gesetzt worden zu sein.

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